Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz

You are currently viewing Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz
  • Beitrags-Autor:
  • Beitrags-Kategorie:Blog

Wegen der bestehenden Lücke von rund 1,2 Millionen unbesetzten Arbeitsplätzen gilt seit dem 01.03.2020 hierzulande ein neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz*. Neu ist, dass Fachkräften auch aus so genannten Drittstaaten der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt gewährt wird. Eine Vorrangprüfung für BRD- und EU-Bürger*innen durch die BA entfällt künftig bei anerkannter Qualifikation und Arbeitsvertrag. Neu ist auch, dass dies nicht mehr auf so genannte Mangelberufe beschränkt bleibt, Fachkräfte mit Berufsausbildung jetzt auch angesprochen sind, die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erleichtert und das Verfahren dafür verkürzt wird und ein Einsatz auch in ausbildungsverwandten Berufen erlaubt ist. Zur Arbeitsplatzsuche dürfen Zuwanderer bis zu sechs Monate einreisen, wenn sie ausreichend qualifiziert sind und hinreichende berufsbezogene Deutschkenntnisse (als Orientierung dient B1) aufweisen. Außerdem muss der Lebensunterhalt gesichert sein, Probebeschäftigungen bis zu 10 Stunden wöchentlich sind erlaubt.

Der Aufenthalt in Deutschland ist in ausgewählten Bereichen (z.B. Gesundheit, Pflege) für die gesamte Dauer des Anerkennungsverfahrens ermöglicht worden.

Übrigens: Im Bereich Ausbildung wurde mit dem Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung die Ausbildungsduldung auch auf staatlich anerkannte oder vergleichbar geregelte Helferberufe ausgeweitet. Der befristete Aufenthalt zur Ausbildungsplatzsuche, auch nutzbar für vorbereitende Sprachkurse, wurde erleichtert, ebenso der Aufenthalt für geeignete berufliche Qualifizierungsmaßnahmen.

Wir möchten Sie gern weiterhin dazu ermutigen, jungen Menschen (unabhängig von deren Herkunft) einen interessanten und sinnstiftenden Berufsweg zu ermöglichen und damit gleichzeitig Ihren mittelfristigen Fachkräftebedarf maßgeschneidert abzusichern.

*Die meisten dieser Änderungen sind im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zu finden. Die regionalen Ausländerbehörden, Ihre Kammer und eine Reihe von Beratungsstellen helfen Ihnen weiter. Erste Informationen finden Sie hier.