Schnelle Hilfen für KKU

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Aktuell überschlagen sich die Meldungen, zeigt das neuartige Corona-Virus unserer entwickelten Gesellschaft doch deutliche Grenzen. Bei aller Unsicherheit – wie schnell und vergleichsweise unbürokratisch staatliche Hilfen möglich sein können, ist ein unerwarteter „Nebeneffekt“ der aktuellen Lage:

Per 23. März 2020 stehen gemäß bundesweiter Förderdatenbank für Corona-bezogene Hilfen in Berlin mehrere Angebote für unterschiedliche Zielgruppen zur Verfügung: siehe hier

In Berlin selbst wurden am 19. März 2020 Corona-bezogene Soforthilfen für Kleinstunternehmen bis fünf Beschäftigte, Soloselbstständige und Freiberufler*innen vor allem aus den Bereichen Gesundheit, Gleichstellung, Handel, Dienstleistung, Jugend, Bildung, Kreativwirtschaft, Kultur, Soziales, Sport und Tourismus (nicht für Start-Ups bis 3 Jahre nach Gründung und Unternehmen mit bereits bestehender Insolvenzantragspflicht) im Umfang von 100 Millionen Euro vom Senat beschlossen. Anträge auf den 5.000 €- Zuschuss sind ab 27. März 2020, 12 Uhr online auf der Homepage der IBB möglich. Die Förderung ergänzt die zuvor beschlossenen Soforthilfen für Unternehmen bis 250 Beschäftigte, die sich aus dem Liquiditätsfonds der IBB speisen und als zinsloser Überbrückungskredit (bis maximal 500 T€) gegeben werden.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Homepages der IHK Berlin und HWK Berlin.

 

 

Hinweis: Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!