Verbundausbildung

Klein- und Kleinstunternehmen haben oft nicht die Möglichkeit, Auszubildende zu beschäftigen, entweder, weil sie sich das allein nicht leisten können, die entsprechenden Maschinen fehlen oder sie gewisse Pflichtinhalte nicht abdecken können.

Die Verbundausbildung bietet daher kleinen und spezialisierten Unternehmen die Möglichkeit, die Ausbildungsabschnitte, die selbst nicht angeboten werden können, auf mehrere Unternehmen zu verteilen. So ist es möglich, dass fast jeder Betrieb ausbilden kann.

Die Verbundausbildung kann unterschiedlich organisiert sein. Folgende Möglichkeiten gibt es:

Die Verbundausbildung bietet Ihrem Unternehmen die Möglichkeit auszubilden, wenn Sie nicht alle Pflichtinhalte abdecken können, Sie wegen fehlender Ausbildereignung nicht ausbilden dürfen oder den bürokratischen Aufwand scheuen.

Spezialisierte oder sehr kleine Firmen können zusammen mit einem Leitbetrieb ausbilden.

Beispiel:

Ein Online-Buchhändler in Kooperation mit einem Ladengeschäft, damit der/die Auszubildende den persönlichen Umgang mit den Kunden erlernen kann.

Der ambulante Pflegedienst in Kooperation mit einem Pflegeheim, um die erforderlichen stationären Anteile in der Ausbildung zur Altenpfleger*in abdecken zu können.

In diesem Modell schließt der Leitbetrieb den Ausbildungsvertrag mit dem/der Auszubildenden ab, zahlt in der Regel die Vergütung und trägt die Gesamtverantwortung. Der Partnerbetrieb übernimmt dagegen nur bestimmte Ausbildungsanteile, die vorher abgesprochen wurden und trägt die indirekten Kosten für Sachmittel und Ausbildungspersonal. Leit- und Partnerbetrieb schließen zur Regelung des Ganzen einen Kooperationsvertrag ab.

Um diese Art der Ausbildung für den Leitbetrieb attraktiver zu gestalten, können auch finanzielle Förderungen beantragt werden.

 

Ein Ausbildungsverein bietet kleinen Unternehmen eine organisatorische Plattform zum Einstieg in die duale Ausbildung. Der Verein assistiert bei der Suche nach passenden Auszubildenden, hilft bei bürokratischen Vorgaben, Prüfungsvorbereitungen und nimmt teilweise die Rolle des Arbeitsgebers ein.

So können kleine Betriebe die formal-rechtlichen Vorgaben einhalten und übertragen die Verantwortung ganz an den Ausbildungsverein.

Beim Modell der „Auftragsausbildung“ werden die Auszubildenden von den Betrieben zu einem Bildungsträger oder einem anderen Unternehmen entsandt. Dabei kann flexibel gestaltetet werden, wie lange und für welchen Ausbildungsabschnitt der/die Auszubildende außerhalb des Stammbetriebs lernt.

Beispiel:

Der/die Auszubildende besucht ein mehrtägiges Seminar für eine bestimmte Fertigungstechnik in einem anderen Unternehmen.

Die Stammbetriebe zahlen für diese Bildungsdienstleistung. Sie schließen den Vertrag mit dem/der Auszubildenden ab. Für diese Form der Ausbildung können auch finanzielle Förderungen beantragt werden, um die Kosten der Bildungsdienstleistung zu senken.

Das Ausbildungskonsortium funktioniert als loser Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die sich zu einer Ausbildungsgemeinschaft zusammenschließen. Diese tauschen dann die Auszubildenden im Rotationsprinzip aus. Damit kann nicht nur der verpflichtende Ausbildungsinhalt gewährleistet, sondern  auch eine umfassendere Ausbildung ermöglicht werden.

Der Ausbildungsvertrag wird dabei nur mit einem Stammbetrieb abgeschlossen, welcher die Vergütung übernimmt. Die Unternehmen schließen einen Kooperationsvertrag ab, der festlegt, welche Abschnitte wann bei welchen Partnerbetrieben absolviert und gegebenenfalls vergütet werden.

Wenn Sie sich dazu entscheiden, eine Verbundausbildung in Betracht zu ziehen, können Sie sich kostenlos bei der Verbundberatung Berlin informieren. Seit mehr als 5 Jahren unterstützt das Projekt Unternehmen auf ihrem Weg zur Verbundausbildung und hilft bei der Suche nach Verbundpartnern, Vertragsgestaltung und Beantragung von Fördermitteln.

Hier finden Sie alle Kontaktdaten wie auch weiterführende Informationen.