Im August 2020 startete die Bundesregierung das Hilfsprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ für kleine und mittlere Betriebe, die trotz der Corona-Krise ausbilden. Die Förderrichtlinien werden regelmäßig der aktuellen Situation angepasst. Hier finden Sie Informationen mit dem Stand 12/2021.

Im Überblick:

  • Die Ausbildungsprämien für von der Corona-Krise betroffene Betriebe, die durch Neueinstellungen ihr Ausbildungsniveau halten oder erhöhen, werden – rückwirkend zum 16. Februar 2021 – zunächst in bisheriger Höhe verlängert (Details dazu siehe unten).
  • Die Ausbildungsprämie für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau halten, beträgt für den Ausbildungsstart 2021 4.000 Euro. Die Ausbildungsprämie plus für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau steigern, beträgt für den Ausbildungsstart 2021 6.000 Euro.
  • Für Betriebe, die Auszubildende und ihre Ausbilder trotz Kurzarbeit im Betrieb zu halten, gibt es nicht nur einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung und zur Ausbildervergütung.
  • All diese Leistungen gelten für Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitenden.
  • Betriebe mit bis zu vier Mitarbeiter:innen können pauschal 1 000 Euro erhalten, wenn sie ihre Ausbildungstätigkeit für mindestens 30 Tage fortgesetzt haben.
  • Für den Fall, dass ein Ausbildungsplatz wegen Insolvenz des Betriebes verlorengeht, können Übernahmeprämien von 6000 Euro beantragt werden. Gefördert wird  auch die Übernahme von Auszubildenden, deren Ausbildungsvertrag pandemiebedingt beendet wird.