Ausbilden von Geflüchteten

In den letzten Jahren flüchteten viele Menschen nach Deutschland, um Schutz zu suchen. Ein wichtiger Aspekt zur Integration Geflüchteter ist der Einstieg in den Arbeitsmarkt. Durch die Beschäftigung in einem Unternehmen können sie soziale Kontakte knüpfen, an der Gesellschaft aktiv teilhaben und ihre sprachlichen sowie fachlichen Kenntnisse einbringen und vertiefen. So gewinnen Menschen das Gefühl, ein wertvolles Mitglied der Gesellschaft zu sein.

Aber auch die Unternehmen profitieren davon, sich für die Integration zu engagieren. Sie erhalten die Chance auf neue Fachkräfte und vor allem sehr motivierte Mitarbeiter*innen.

Die Realität zeigt, dass die aktuell offenen Ausbildungsplätze meist nicht besetzt werden können. Geflüchtete könnten diese freien Stellen füllen und Unternehmen gleichzeitig ihren Beitrag zur Integration leisten. Oft herrschen jedoch Berührungsängste auf Seiten der Unternehmer*innen und sie zögern, Geflüchtete einzustellen. Dabei gibt es gute Gründe, dies doch zu tun:

  • Geflüchtete sind die Fachkräfte von morgen.
  • Die Einstellung sorgt für Diversität in Ihrem Unternehmen.
  • Andere Perspektiven bereichern Ihr Arbeitsumfeld.
  • Häufig herrscht eine größere Motivation und Zielstrebigkeit bei den Auszubildenden mit Fluchthintergrund.
  • Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Integration und Ihr Unternehmen gewinnt ein positives Image.

Geflüchtete dürfen, direkt nachdem sie ihren Asylantrag gestellt haben, ohne Zustimmung der Ausländerbehörde oder des Arbeitsamts eine schulische Ausbildung aufnehmen. Auch für betriebliche Ausbildungen sind die Hürden relativ niedrig. Sie bedürfen jedoch meist einer Erlaubnis der Ausländerbehörde. Asylbewerber*innen müssen demnach drei Monate warten, geduldete und anerkannte Flüchtlinge haben dagegen keinerlei Wartefristen.

Mit dem 3+2 Modell im Integrationsgesetz gibt es zudem die Möglichkeit einer Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung sowie eine Aufenthaltsserlaubnis für zwei Jahre bei einer anschließenden Beschäftigung im Ausbildungsbetrieb.

Eine Übersicht erhalten Sie hier.

Asylsuchende

Als asylsuchend gelten Personen, die bei der Einreise registriert wurden, die aber noch keinen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt haben.

Asylbewerber*in

Jemand gilt erst als Asylbewerber*in, wenn er oder sie bereits einen Asylantrag gestellt hat, über den aber noch nicht entschieden wurde. Die Bleibeperspektive hängt von der Entscheidung über den Asylantrag ab. Für die Dauer des Asylverfahrens wird zunächst eine Aufenthaltsgestattung erteilt.

Geflüchtete aus sicheren Herkunftsstaaten

Geflüchteten aus sicheren Herkunftsstaaten wird in der Regel kein Asyl gewährt, sofern nicht besondere Umstände gelten.
 

Geduldete

Eine Duldung wird nach einem negativen Asylbescheid ausgesprochen. Sie ist demnach kein Aufenthaltstitel, sondern bescheinigt lediglich, dass eine Abschiebung aus rechtlichen oder praktischen Gründen noch nicht ausgeführt werden kann. Der Duldungsstatus kann so über Jahre hinweg bestehen. Für gut integrierte Geduldete ist eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis möglich, dazu können ein langer Aufenthalt im Land sowie eine Schulausbildung ausschlaggebend sein.
 
Anerkannte Flüchtlinge nach Genfer Flüchtlingskonvention / Asylberechtigte nach §16a GG / Subsidiär Schutzberechtigte
 
Personen mit diesen Aufenthaltsstatus haben uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit. Sie haben eine Aufentshaltsberechtigung zwischen jeweils 1 bis 3 Jahren und die Möglichkeit, eine Niederlassungserlaubnis zu bekommen.
 
Personen mit nationalem Abschiebungsverbot
 
Eine Beschäftigung mit diesem Aufenthaltsstatus ist möglich nach Erlaubnis der Ausländerbehörde. Der Aufenthalt wird für 1 Jahr bewilligt und kann später in eine Niederlassungserlaubnis umgewandelt werden.
 
Kontingentflüchtlinge
 
Menschen aus Krisenregionen können „aus humanitären Gründen“ bereits im Ausland als Kontingentflüchtlinge bestimmt und aufgenommen werden. Potenzielle Kandidaten werden zum Beispiel beim Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) oder in deutschen Konsulaten vorstellig und erhalten gegebenenfalls direkt eine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland bleiben und arbeiten zu können.
 

VOR DER AUSBILDUNG

Einstiegsqualifizierung (EQ welcome)

Die Teilnehmenden der EQ welcome erwerben zunächst berufsfachliche Sprachkenntnisse und lernen die Anforderungen eines Arbeitgebers kennen.
Daran schließt sich ein Praktikum an. Durch die praktische Arbeit lernen sie sich kennen und im optimalen Fall entsteht daraus ein Ausbildungsvertrag. Die Vergütung wird mit 216 Euro monatlich von der Agentur für Arbeit/Jobcenter bezuschusst.

AsA – Assistierte Ausbildung

Durch die AsA wird eine reguläre betriebliche Ausbildung
vorbereitet und begleitet. Das kostenlose Angebot kann bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erfragt werden. Der Ausbildungsbegleiter hilft dann in den Bereichen interkulturelle Kompetenzen, Nachhilfe in Deutsch, fachlicher Nachhilfe und Alltagsfragen des/der Auszubildenden.

Willkommenslotsen

Die Lotsen beraten Unternehmen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Sprachförderungen und Integration in den Betrieben.

FÜR DIE AUSBILDUNG

Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin für Geflüchtete

Sie erhalten eine finanzielle Unterstützung von bis zu 5000 € für die Berufsausbildung eines/einer Geflüchteten. Zusätzlich erhalten Sie bis zu 500 € für zertifizierten Sprachunterricht.

abH – Ausbildungsbegleitende Hilfen

Das Angebot der abH ist kostenlos für Unternehmen und kann  bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erfragt werden. Der/die Auszubildende bekommt 3 – 8 Stunden je Woche Nachhilfe, Sprachunterricht und sozialpädagogische Begleitung.

BAB – Berufsausbildungsbeihilfe

Die Ausbildungsbeihilfe ist ein staatlicher Zuschuss zum Ausbildungsgehalt, welcher die finanzielle Grundsicherung des/der Auszubildenden garantieren soll. Diese/r darf nicht mehr im Elternhaus wohnen. Der Antrag kann bei der Agentur für Arbeit durch die Auszubildenden gestellt werden.

VerA – Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen

Ehrenamtliche Fach- und Führungskräfte im Ruhestand begleiten Jugendliche in der Ausbildung. Sie stehen bei beruflichen Fragen, Prüfungsvorbereitungen und dem Ausbau sozialer Kompetenzen unterstützend zur Verfügung.

IQ-Netzwerk

Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ verfolgt das Ziel, Menschen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dazu gehören unter anderem Schulungen zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz und der Willkommenskultur.