Ausbilder:in werden ohne Meisterschein

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Handwerk ist besonders. Traditionell und modern. Oft klein, immer flexibel – und nicht immer ausreichend zu sehen. Dabei kann es hier tolle berufliche Perspektiven geben!

Aber: in vielen Berufen benötigt man zur Unternehmensführung einen Meistertitel. Dieser wird in der Regel nach der betreffenden Berufsausbildung durch Meisterschule und Meisterprüfung erworben. Seit Jahren droht allerdings eine Welle von Unternehmens-Schließungen mangels Nachfolger:innen. Und damit fallen auch viele spannende Ausbildungsplätze weg.

Deshalb gut zu wissen:  §7b der Handwerksordnung besagt, dass in etlichen meisterpflichtigen Berufen jemand auch eine Ausübungsberechtigung erhalten kann, wenn er/sie eine geeignete Gesellen- oder Abschlussprüfung bestanden und in dem betreffenden Beruf insgesamt sechs Jahre zumindest eine wesentliche Tätigkeit dieses zulassungspflichtigen Handwerks ausgeübt hat, davon insgesamt vier Jahre in leitender Stellung. Letzteres ist dann anzunehmen, wenn dem Gesellen/der Gesellin eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse in einem Betrieb oder in einem wesentlichen Betriebsteil übertragen worden sind. Der Nachweis hierüber muss durch Arbeitszeugnisse, Stellenbeschreibungen oder in anderer Weise glaubhaft erbracht werden – entschieden wird die Anerkennung dann nach geeigneten Kriterien von der jeweils zuständigen Kammer, ebenso wie auch weitere Ausnahmebewilligungen – und dann kann man auch ausbilden.

Fazit: Tausend Wege führen nach Rom und mit entsprechenden Nachweisen können Sie auch ohne Meistertitel die eigenen Handwerks-Fachkräfte von morgen selbst ausbilden. Gehen Sie es an und informieren Sie sich über die Altgesellenregelung bei der HWK Berlin!