Neue Soforthilfen für Berliner KKU

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Der Berliner Senat hatte am 21. Juli neue Unterstützungsmaßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie verabschiedet, z.B.: 

‘‘Die Soforthilfe richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit hohem Corona-bedingten Umsatzausfall und gewährt Zuschüsse in Höhe von 50% ihrer Gewerbemieten zu den Mieten April und Mai dieses Jahres von grundsätzlich bis zu 10.000 Euro.
Antragsberechtigt sind diejenigen Unternehmen, die für die Monate April und Mai 2020 bislang keine Soforthilfen in Anspruch nehmen durften, somit grundsätzlich Unternehmen mit mehr als 10 bis zu 249 Beschäftigten, und die im Vergleich zu den beiden Vorjahresmonaten Umsatzausfälle von mehr als 60 Prozent belegen können.
Für die Soforthilfe stellt das Land Berlin 90 Mio. Euro zur Verfügung. Die Antragstellung wird voraussichtlich ab dem 17.08.2020 bei der Investitionsbank Berlin möglich sein.‘‘

Weitere Details zu den einzelnen Branchen sind unter folgendem Link veröffentlicht.